Zur medialen Berichterstattung

Ein paar Worte zum Nominationsverfahren

Die mediale Berichterstattung über das Nominationsverfahren für die Ersatzwahl eines vollamtlichen Mitglieds (100%) des Bezirksgerichts Meilen hat verschiedene Fragen aufgeworfen. Im Sinne der Klärung äussere ich mich hierzu gerne wie folgt:

Für die Nomination von Kandidatinnen und Kandidaten der FDP für diese Bezirksrichterstelle ist der Vorstand der FDP Bezirk Meilen zuständig. Im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens mit Anhörung mehrerer Bewerbenden hat mich der Vorstand am 24. März 2026 als Bezirksrichter nominiert und diese Einerkandidatur am 15. April 2026 bestätigt. Dieser Wahlvorschlag wurde von sämtlichen Mitgliedern des Vorstands sowie von zwei FDP-Kantonsräten aus dem Bezirk Meilen unterzeichnet. Damit bin ich der offizielle, von der FDP Bezirk Meilen nominierte Kandidat.

An die Sitzung der Interparteilichen Konferenz (IPK) des Bezirks Meilen vom 29. April 2026 wurde – wie mir nach meinem Vorstellungsgespräch mitgeteilt wurde – eine zweite Kandidatur eingeladen. Inzwischen steht fest, dass beide Kandidaturen zur Wahl antreten werden.

Damit kommt es am 27. September 2026 zu einer Volkswahl. Dass die Stimmberechtigten des Bezirks Meilen zwischen zwei Kandidaturen entscheiden können, ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Für mich steht auch nicht die Diskussion über das Nominationsverfahren im Vordergrund, sondern die berufliche Erfahrung und Qualifikation, welche die Kandidierenden für dieses anspruchsvolle Amt mitbringen.

Seit vielen Jahren bin ich sowohl mit der richterlichen wie auch anwaltlichen Praxis vertraut. Meine Laufbahn begann 2006 am Bezirksgericht Meilen, wo ich als Auditor und juristischer Sekretär tätig war. Danach wirkte ich als Gerichtsschreiber am Handelsgericht des Kantons Zürich. Ab 2012 amtete ich als nebenamtlicher Ersatzrichter an Zürcher Bezirksgerichten, namentlich in Meilen (bis 2015), Dietikon (bis 2026) und Uster (bis heute). Ich kenne den Gerichtsalltag damit aus eigener richterlicher Tätigkeit. Als Rechtsanwalt und Partner einer Zürcher Anwaltskanzlei führe ich seit vielen Jahren Gerichtsverfahren in einem breiten Spektrum von Rechtsgebieten, darunter auch private Schiedsverfahren. Damit kenne ich die Gerichtspraxis nicht nur aus der Optik eines Gerichts, sondern auch aus der Perspektive der Anwälte und der Parteien. Zudem bin ich Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht und verfüge über einen LL.M. (Master of Laws) der University of California, Los Angeles.

Diese Kombination aus richterlicher Erfahrung, langjähriger forensischer Praxis und unternehmerischer Tätigkeit in der Privatwirtschaft möchte ich in das Amt des Bezirksrichters einbringen. Ich freue mich deshalb auf den Wahlgang vom 27. September 2026 und danke den Stimmberechtigten für ihr Vertrauen und ihre Stimme.